ARBEITSWEISUNG
ARBEITSWEISUNG

Nach dem Jugendgerichtsgesetz ist die Arbeitsweisung eine vom Jugendgericht angeordnete erzieherische Maßnahme. Leitvorstellung der BRÜCKE MÜNCHEN ist, der Verhängung von Jugendarrest und den damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen wie Stigmatisierung und Ausgrenzung von jungen Menschen durch das Angebot einer gut organisierten Vermittlung von Arbeitsmöglichkeiten in gemeinnützigen Institutionen entgegen zu wirken. Die Arbeitsleistung, mit dem das Gericht die Straftat ahndet, bringt den jungen Menschen eindringlich zu Bewusstsein, dass sie für das von ihnen begangene Unrecht einzustehen haben. Zu den Vorteilen dieser Maßnahme gehört, dass sie sich gut in den Lebensalltag integrieren lässt. Die Arbeit ist in der Regel von den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden in ihrer Freizeit zu leisten und soll ihre berufliche Tätigkeit oder Ausbildung nicht beeinträchtigen.

Neben der Bewusstmachung des Fehlverhaltens kommt der gemeinnützigen Arbeitsleistung die Aufgabe zu, den jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, sich in verschiedenen Tätigkeitsfeldern zu erproben, eigene Fähigkeiten und Neigungen zu reflektieren, die sich bei der Berufswahl oder für eine sinnvollere Freizeitgestaltung nutzen lassen. Wir bieten dazu eine breite Palette von Einsatzstellen an, um die jungen Menschen entsprechend ihrer Fähigkeiten vermitteln zu können. Aus der Erfahrung und dem Erleben heraus, gemeinnützige Dienste für die Allgemeinheit zu erbringen, wird das Blickfeld für die Wahrnehmung der Lebens- und Arbeitswelt anderer Menschen erweitert. Auf diese Weise stellt die Arbeitsweisung eine effektive pädagogische Maßnahme dar, da sie soziales Lernen fördert, Verantwortung für das eigene Handeln deutlich macht, Erfolgserlebnisse vermitteln kann und die Möglichkeit bietet, neue positive Handlungsalternativen zu entdecken.

Die Arbeitsweisung ist in vier verschiedene Module aufgeteilt. Jedes Modul ist auf die Lebensumstände und Situationen der jungen Menschen abgestimmt. Diese bieten für jeden unserer Klient*innen eine individuelle, an den persönlichen Alltag angepasste und dadurch leistbare Einsatzmöglichkeit, sowie passende Unterstützung.

Die Module:

LEBENSWELT 
·         individuelle und ortsunabhängige Ableistung der Arbeitsweisungen
·         Sozialstunden können von zu Hause erledigt werden
·         Gut geeignet vor allem für Jugendliche und Heranwachsende die bzgl. Schule/Ausbildung oder Arbeit sehr eingespannt sind
·         Selbstständiges und selbstorganisiertes Arbeiten von zu Hause
·         verpflichtendes Reflexionsgespräch 
 
SCHLÜSSELWELT
 ·         in den Räumlichkeiten der BRÜCKE MÜNCHEN
·         Jugendliche und Heranwachsende, die nach mehrmaligen Einteilungen ihre Sozialstunden nicht oder nur teilweise abgeleistet haben
·         aufgrund Sprachbarrieren eine Ableistung erschwert werden könnte.
·         geringere Hemmschwelle aufgrund eines bereits bekannten Orts bzw. Kontakts
·         Einblicke in kreative und handwerkliche Arbeitsbereiche
·         Kompetenzen ausbauen
·         selbstständigen Arbeitens nach kurzer Einführung in den Aufgabenbereich

 

ERLEBNISWELT
 ·         Ableistung im Freien in einer Kleingruppe
·         richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die Unterstützung im Zeitmanagement benötigen
·         Aktive Auseinandersetzung mit der Umwelt in ihrer eigenen Lebenswelt 
·         sichtbares Resultat und ein Gefühl von „Ich/ Wir haben etwas geschafft“
·         Peer-to-Peer Ansatzes

 

ARBEITSWELT
·         Haupt- bzw. Gründungsform zur Ableistung der Sozialstunden
·         Die Sozialstunden werden in jeweiligen Einsatzstellen abgeleistet.
·         Vielzahl an Einsatzstellen
·         richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die zuverlässig Termine einhalten können
·         in ein bestimmtes Arbeitsfeld Einblicke sammeln wollen.
·         Wertschätzung und Anerkennung von „fremden Menschen“
·         Geregelte Tagesstruktur aufbauen

Die Durchführung der Arbeitsweisungen in einem Video zusammengefasst.

 

Die Einteilungen in Sozialstunden finden mit Terminen statt.

Termine können telefonisch unter 089 - 419 468 - 0 vereinbart werden.

 

Dienstag und Donnerstag findet von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr unsere offene Sprechstunde statt.

Bitte hierfür dein Gerichtspapier mitbringen.