BETREUUNGSWEISUNG
BETREUUNGSWEISUNG

Die Betreuungsweisung stellt eine jugendhilfeorientierte, eingriffsintensive mittel- bis langfristige (6-12 Monate) sozialpädagogische ambulante Maßnahme dar. Sie soll die Jugendlichen / Heranwachsenden im Alter zwischen 14 und 21 Jahren bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten und problembehafteten Lebenssituationen, unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützen und ihre Verselbständigung fördern.

Die Durchführung einer Betreuungsweisung hat das Ziel, die persönlichen, familiären, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der jungen Menschen zu klären. Gemeinsam mit ihnen werden konkrete Schritte und Handlungsziele erarbeitet und kontrolliert. Der*die Weisungsbetreuer*in fördert eigenständiges Handeln und leistet Unterstützung und Hilfestellung, wenn dies erforderlich ist. Ziel ist, dass die jungen Menschen sich mit ihrer Lebenssituation auseinandersetzen und persönliche und soziale Kompetenzen entwickeln. Darüber hinaus hat eine Betreuungsweisung auch Vermittlungscharakter. Es besteht ein ständiger Informationsaustausch zwischen dem*der Weisungsbetreuer*in und dem Jugendgericht und der Jugendgerichtshilfe. Es findet Vernetzung mit dem sozialen Umfeld, mit verschiedenen Einrichtungen, Ämtern etc. statt.

Gemeinsam werden mit den Jugendlichen / Heranwachsenden in Form von standardisierten Erhebungsbögen die einzelnen Ziele erarbeitet, die dann im Laufe der Betreuungsweisung regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.

Falls du eine Betreuungsweisung in der BRÜCKE MÜNCHEN hast, kannst du mit deiner*m zuständigen Betreuer*in, die du auf unserer Mitarbeiter*innenliste findest, Kontakt aufnehmen.

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