Mediation in Strafsachen
Mediation in Strafsachen

Mediation in Strafsachen mit dem Ziel eines „Täter-Opfer-Ausgleichs:  

Eine außergerichtliche Konfliktvermittlung 

Wer sind die Mediator*innen?

Die Mediator*innen haben ein sozialwissenschaftliches Studium und eine Zusatzausbildung zur/zum  „Mediator*in in Strafsachen“ absolviert.

Sie unterstützen die Konfliktparteien in ihrem Bestreben nach einer einvernehmlichen Lösung und sorgen in einem geschützten Rahmen für einen fairen Gesprächs- und Verhandlungsverlauf.

Bei Partnerschaftskonflikten arbeiten sie zu zweit in weiblicher und männlicher Besetzung.

Über das Ergebnis der Mediation in Strafsachen ergeht ein Abschlussbericht an die Justiz in Form eines Ergebnisberichtes.

Was ist Mediation in Strafsachen?

Wurde von einer Konfliktpartei eine Strafanzeige erstattet und/oder auf Grund des öffentlichen Interesses ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können Staatsanwaltschaft, Gericht oder auch die Verfahrensbeteiligten selbst einen so genannten „Täter-Opfer-Ausgleich“ anregen.

Es wird den Konfliktbeteiligten dabei die Möglichkeit gegeben, mit Unterstützung von allparteilichen Mediator*innen eine an den individuellen Interessen und Bedürfnissen orientierte Klärung zu erzielen.

Eine von den Konfliktparteien als erfolgreich bewertete Mediation kann zur Einstellung des Strafverfahrens führen oder strafmildernd berücksichtigt werden.

Die Teilnahme an dieser Form der Konfliktlösung /-vermittlung ist freiwillig und kostenfrei.

Was geschieht bei einer Mediation in Strafsachen?

Den Beteiligten werden zunächst getrennte informatorische Vorgespräche angeboten, bei dem diese die Gelegenheit haben, ihre Sicht und ihr Erleben in Bezug auf das Konfliktgeschehen zu schildern. Ein solches Vorgespräch dient als Grundlage zur Entscheidung, ob man zur Regelung und Lösung des Konfliktes den Weg einer Mediation in Strafsachen gehen möchte.

Im weiteren Verlauf können die Konfliktparteien in einem oder auch mehreren gemeinsamen Gesprächen mit der jeweils anderen Konfliktpartei eine lösungsorientierte Regelung treffen. Diese Gespräche werden von den Mediator*innen moderiert und begleitet.

Eine Mediation in Strafsachen ist auch durch indirekte Vermittlung möglich. Dies insbesondere dann, wenn die Geschädigten-Seite eines besonderen Schutzes bedarf (z. B. bei Stalking).

Welche Chancen bietet die Mediation in Strafsachen?
  • Die Beteiligten können
  • Bedürfnisse und Wünsche hinsichtlich einer möglichen Regelung darlegen.
  • miteinander in einen Austausch / eine Klärung zum Konfliktgeschehen kommen.
  • einen konstruktiven Weg für den künftigen Umgang miteinander finden.
  • eventuell bestehende zivilrechtliche Ansprüche einbringen.
  • eine Vereinbarung über eine Wiedergutmachung oder eine Verpflichtung zu bestimmten Verhaltensregeln schließen.
  • sich über weitergehende Beratungs- und Unterstützungsangebote informieren.
Mediation in Strafsachen im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs befindet sich in der
Fachstelle für Mediation
Peißenbergstraße 29
81547 München
089 - 419 521 - 0

toa@bruecke-muenchen.de

 

Bei Fragen können Sie sich an folgende Mitarbeiter*innen wenden:

Jutta Wolf

Jutta Wolf

089 - 419 521 - 20

wolf@bruecke-muenchen.de

 

Dennis Bayer

Dennis Bayer

089 - 419 521 - 22

bayer@bruecke-muenchen.de

Banu Yesilbulut

089 - 419 521 - 21

yesilbulut@bruecke-muenchen.de

 

Andrea Happel

089 - 419 521 - 26

happel@bruecke-muenchen.de