Sobald die (Berufs-)Schulpflicht verletzt wird, es also zu unentschuldigten Fehlzeiten in der Schule oder Berufsschule kommt, entsteht ein Bußgeld, das bezahlt werden muss. Alternativ kann bei der Bußgeldstelle ein Antrag auf eine sogenannte Umwandlung gestellt werden. Dann kann dir das zuständige Amtsgericht „erzieherische Maßnahmen“ in Form einer Arbeitsweisung auferlegen. Dein nächster Weg führt dich dann zur BRÜCKE MÜNCHEN.
Neben der Einteilung zu Sozialstunden und der Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zur Bußgeldstelle bietet die BRÜCKE MÜNCHEN auch die Teilnahme an dem Schul-OWi-Projekt MOVE (Motivation – Orientierung – Vernetzung – Einsatz) an.
Das MOVE-Projekt orientiert sich an der aktuellen Lebenssituation und Bedarfslage der jungen Menschen.
Dabei ist das Fundament die Kooperation und Vernetzung mit verschiedenen Beratungsstellen, Bildungsträgern, Schulen und Ausbildungsstätten sowie Ämtern in München.