GESPRÄCHSWEISUNGEN
GESPRÄCHSWEISUNGEN

Gesprächsweisungen werden vom Jugendgericht angeordnet; diese umfassen in der Regel drei bis fünf Gespräche. Den jungen Menschen wird somit die Möglichkeit gegeben, besondere Probleme zu besprechen und zu bearbeiten. Diese können sich im Strafverfahren herauskristallisieren, müssen aber nicht in direktem Zusammenhang mit der begangenen Straftat stehen. Falls im Verlauf der Gespräche festgestellt wird, dass weiterer Beratungsbedarf zu speziellen Themen besteht, wird Kontakt zu geeigneten Beratungsstellen hergestellt.

Zudem besteht die Möglichkeit auferlegte Arbeitsstunden oder Gruppenarbeit in Gesprächsweisungen umzuwandeln oder durch freiwillige Beratungsgespräche zu ergänzen. Dies sprechen wir mit den Jugendlichen/Heranwachsenden sowie den zuständigen Personen in der Jugendgerichtshilfe und beim Jugendgericht ab.

Falls du eine Gesprächsweisung in der BRÜCKE MÜNCHEN hast, kannst du deine*n zuständige*n Betreuer*in auf unserer Mitarbeiter*innenliste finden und mit ihr oder ihm Kontakt aufnehmen.

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